§ 3 Abs. 1 KaffeeStVVerordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes
Das Steuerlager nach § 5 des Gesetzes umfasst die Gesamtheit der baulich zueinander gehörenden Räume, in denen sich die Einrichtungen zur Herstellung, zur Be-…
§ 4 Abs. 2 SchaumwZwStGSchaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens sowie zur Wahrung…
§ 5 Abs. 2 TabStGTabaksteuergesetz
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens sowie zur Wahrung…
§ 14 Abs. 8 KaffeeStVVerordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes
Das Hauptzollamt kann, soweit Steuerbelange dadurch nicht beeinträchtigt werden, auf Antrag des Steuerlagerinhabers unter Widerrufsvorbehalt zulassen, dass…
Art. 3 Nr. 11 32020L0262Ein „Steuerlager“ ist jeder Ort, an dem unter bestimmten von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem sich das Steuerlager befindet, festgelegten…