Erwägungsgrund 3 32020L0262
Es sind diejenigen verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu nennen, auf die die vorliegende Richtlinie anwendbar ist; hierbei ist Bezug zu nehmen auf die Richtlinien 92/83/EWG, 92/84/EWG, 2003/96/EG und 2011/64/EU des Rates.
Es sind diejenigen verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu nennen, auf die die vorliegende Richtlinie anwendbar ist; hierbei ist Bezug zu nehmen auf die Richtlinien 92/83/EWG, 92/84/EWG, 2003/96/EG und 2011/64/EU des Rates.