KapResV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 47 KapResVInkrafttretenVerordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve · Teil 8 § 46Anlage Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.