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Die Anteilquote ist das Verhältnis der jährlichen Aufnahmekapazität eines der Lehreinheit zugeordneten Studiengangs zur Summe der jährlichen Aufnahmekapazitäten aller der Lehreinheit zugeordneten Studiengänge.
Zur Festsetzung der einzelnen Anteilquoten können von der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten Vorgaben gemacht werden.