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Mit Hilfe der Anteilquoten erfolgt die Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität auf alle der Lehreinheit zugeordneten Studiengänge. Die Hochschule bildet die Anteilquoten aufgrund sachlicher Kriterien unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachfrage in den Studiengängen sowie planerischen Gesichtspunkten im Einvernehmen mit dem Ministerium. Ein geeignetes Kriterium sind bei zulassungsbeschränkten Studiengängen die Bewerberzahlen des Vorjahres, bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen die Studienanfängerzahlen des Vorjahres. Zur Festsetzung der einzelnen Anteilquoten können vom Ministerium nach Anhörung der Hochschule Vorgaben gemacht werden. Dabei kann bei Studiengängen, die auf das Lehramt vorbereiten, auch der erwartete Absolventenbedarf berücksichtigt werden.
Die jährliche Aufnahmekapazität eines einer Lehreinheit zugeordneten Studiengangs ergibt sich aus dem bereinigten Lehrangebot je Jahr, dividiert durch den…
Die Anteilquote ist das Verhältnis der jährlichen Aufnahmekapazität eines der Lehreinheit zugeordneten Studiengangs zur Summe der jährlichen Aufnahmekapazitäten…
Der Festsetzung der Zulassungszahl liegt die jährliche Aufnahmekapazität zugrunde. Bei Studiengängen, für die während eines Jahres Bewerberinnen und Bewerber an…
Die Hochschulen legen den Bericht nach Artikel 7 Abs. 4 des Staatsvertrages innerhalb einer vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung zu bestimmenden Frist…
Berechnung der jährlichen AufnahmekapazitätUnter Anwendung der Anteilquoten der zugeordneten Studiengänge wird ein gewichtiger Curricularanteil ermittelt:(4)…
Die Anteilquote ist das Verhältnis der jährlichen Aufnahmekapazität eines der Lehreinheit zugeordneten Studiengangs zur Summe der jährlichen Aufnahmekapazitäten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.