Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) Vom 3. März 1994
Die jährliche Aufnahmekapazität aufgrund der personellen Ausstattung wird nach Anlage 1 unter Anwendung von Curricularnormwerten berechnet.
§ 6 KapVO
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