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Die jährliche Aufnahmekapazität wird auf der Grundlage der Daten eines Stichtages ermittelt, der nicht mehr als neun Monate vor Beginn des Zeitraums liegt, für den die Ermittlung und die Festsetzung gelten (Berechnungszeitraum).
Sind wesentliche Änderungen der Daten vor Beginn des Berechnungszeitraums (oder vor einem Vergabetermin) erkennbar, sollen sie berücksichtigt werden.
Treten wesentliche Änderungen der Daten vor Beginn des Berechnungszeitraums oder vor einem Vergabetermin ein, sollen eine Neuermittlung und eine Neufestsetzung durchgeführt werden. Zweiter Abschnitt Berechnung aufgrund der personeIlen Ausstattung