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Für die Berechnung des Lehrangebots sind alle Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Lehrpersonals und der sonstigen Lehrpersonen nach Stellengruppen den Lehreinheiten zuzuordnen. Die Stellen des wissenschaftlichen Lehrpersonals und die Stellen des wissenschaftlichen Personals ohne Lehrverpflichtung, das Aufgaben in der Krankenversorgung wahrnimmt, werden in den medizinischen Fächern den Lehreinheiten nach Anlage 3 zugeordnet.
Lehrpersonen, die zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an die Hochschule abgeordnet sind, werden in die Berechnung einbezogen.
Stellen, die im Berechnungszeitraum aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht besetzt werden können, werden nicht in die Berechnung einbezogen.
Lehrpersonen, die nicht auf Stellen geführt sind sowie Lehrpersonen, die zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an die Hochschule abgeordnet sind, werden in…
Ein Lehrauftrag wird mit der Stundenzahl in die Berechnung einbezogen, mit der er der Lehreinheit, ohne dass dies auf einer Regellehrverpflichtung beruhte, in…
Einer Lehreinheit zugeordnete Stellen, die im Berechnungszeitraum oder in dem darauffolgenden Jahr entfallen, bleiben bei der Feststellung der…
Für die Lehreinheit Tiermedizin erfolgt die Verminderung entsprechend dem Anteil der Stellengruppen an der Gesamtzahl der betreffenden Stellen, wobei Stellen…
Lehrpersonen, die zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an die Hochschule abgeordnet sind, werden in die Berechnung einbezogen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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