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Der Fachdienst Psychosoziale Notfallversorgung hat die Aufgabe, die psychologische Betreuung von Notfallopfern und Angehörigen sowie die Nachsorge von Einsatzkräften bei Großschadenslagen und Katastrophen sicherzustellen.
In jedem Gemeindeverband ist eine Einsatzgruppe „Psychosoziale Notfallversorgung“ als eigenständige Einsatzeinheit gebildet und in den Katastrophenschutz eingebunden. Die Einsatzgruppen sind individuell unter Berücksichtigung des Potenzials in den jeweiligen Gemeindeverbänden eingerichtet. Bei Großschadenslagen oder Katastrophen bildet der Fachdienst „Psychosoziale Notfallversorgung“ im Rahmen der lageabhängigen Führungsorganisation einen eigenen Einsatzabschnitt.
Die Einsatzgruppen „Psychosoziale Notfallversorgung“ verfügen im Allgemeinen über die für den Einsatz benötigte organisationsübliche Ausstattung. Über die für Zwecke der Sicherstellung eines wirksamen Katastrophenschutzes notwendige Beschaffung zusätzlicher Ausstattung entscheidet die oberste Katastrophenschutzbehörde in Abstimmung mit den zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörden im Einzelfall nach einer entsprechenden Bedarfsprüfung.