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Die Technische Einsatzleitung nach § 28 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland stellt das Bindeglied zwischen den übergeordneten Einrichtungen, insbesondere zwischen den Stäben bei den unteren Katastrophenschutzbehörden und den nachgeordneten Einheiten und Einrichtungen am Schadensort dar (technisch-taktische Maßnahmen).
In jedem Gemeindeverband ist eine Technische Einsatzleitung als Führungseinrichtung des Katastrophenschutzes aufgestellt. Die Fahrzeugausstattung besteht aus einem vom Land beschafften Einsatzleitwagen.
Träger der Technischen Einsatzleitung sind grundsätzlich die Feuerwehren nach einer entsprechenden Zuweisung durch die unteren Katastrophenschutzbehörden.