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Der Fachdienst Wasserrettung kommt in Großschadenslagen und Katastrophen insbesondere bei Hochwasserlagen zum Tragen. Er hat die Aufgabe, Menschen und Tiere aus Wassergefahren zu retten und die sanitätsdienstliche Versorgung auf und am Wasser durchzuführen. Er transportiert Personen, Tiere, Material und sonstige Sachgüter auf dem Wasser und sichert Einsatzkräfte am und auf dem Wasser ab.
Wasserrettungseinheiten wirken je nach Lagebild in sanitätsdienstlichen Flächenlagen mit.
Die jeweiligen Wasserrettungseinheiten verfügen über die für einen Einsatz benötigte organisationseigene Ausstattung. Über die für Zwecke der Sicherstellung eines wirksamen Katastrophenschutzes notwendige Beschaffung zusätzlicher Ausstattung entscheidet die oberste Katastrophenschutzbehörde in Abstimmung mit den zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörden auf der Grundlage der definierten Mindeststandards im Einzelfall nach einer entsprechenden Bedarfsprüfung. Die vom Land finanzierte Ausstattung besteht im Allgemeinen aus Mannschaftstransportwagen, Rettungsbooten und Geräteanhängern.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) hält in diesem Bereich umfangreiche Fahrzeuge und Ausstattung vor, die dem Land als Verstärkung und Redundanz zur Verfügung stehen. Neben den üblichen Kleinwasserfahrzeugen sind dies schwimmende Arbeitsplattformen für den Transport von Personen, Fahrzeugen und Ausstattung. Die Rechtsvorschriften des Bundes bleiben unberührt.