Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Fachdienst Brandschutz hat im Katastrophenschutz neben der Rettung von Menschen und Tieren, dem Schutz von Sachwerten und der Technischen Hilfe insbesondere die Aufgabe, die Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken sicherzustellen.
Der Bund finanziert im Rahmen seiner Aufgaben in der Unterstützungskomponente Löschgruppenfahrzeuge und Schlauchwagen. Das Land ergänzt dieses Potenzial mit baugleichen Löschgruppenfahrzeugen aufgrund des § 48 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland. Mit dem Gesamtbestand an Bundes- und Landesfahrzeugen ist sicherzustellen, dass in jedem Gemeindeverband zumindest je ein Löschgruppenfahrzeug und ein Schlauchwagen vorhanden sind und eine geschlossene Komponente bilden.
Die Verteilung der Fahrzeuge auf die einzelnen Gemeindeverbände erfolgt nach dem bevölkerungsbezogenen Verteilerschlüssel.
Die bundes- und landeseigene Fahrzeugausstattung ist in die bestehenden feuerwehreigenen Strukturen integriert.