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Die oberste Katastrophenschutzbehörde bestimmt die Stärke, Gliederung und Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen in den Grundstrukturen. Sie kann in den einzelnen Fachdiensten Mindeststandards festlegen, die in gesonderten Konzeptionen näher beschrieben werden. Diese Konzeptionen umfassen neben der einsatztaktischen Gliederung der Einheiten auch die Festlegung der landes- und bundeseigenen Ausstattung sowie die Ausbildung des Personals.
Für alle Einheiten und Einrichtungen ist grundsätzlich eine personelle Doppelbesetzung vorzusehen.