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Im Veterinärwesen ist ein Veterinärzug mit landesweiter Zuständigkeit eingerichtet. Aufgabe des Veterinärzuges ist es, Schäden zu vermindern und zu beseitigen, die bei Großschadenslagen und Katastrophen im Zusammenhang mit Tieren auftreten.
Der Veterinärzug wird als Regieeinheit nach § 18 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland geführt. Träger ist der Landkreis St. Wendel als untere Katastrophenschutzbehörde. Diesem obliegt auch die Organisation des Veterinärzuges.
Der Veterinärzug verfügt im Allgemeinen über die für den Einsatz benötigte Ausstattung. Über die Beschaffung zusätzlicher Landesausstattung entscheidet die oberste Katastrophenschutzbehörde in Abstimmung mit dem Landkreis St. Wendel als zuständige untere Katastrophenschutzbehörde nach einer entsprechenden Bedarfsprüfung.