Verordnung zum Schutzfrei lebender Katzen der Stadt Blieskastel für die Stadtteile Mimbach, Webenheim und Blieskastel-Mitte - ohne Alschbach - (Katzenschutzverordnung) Vom 26. Oktober 2022
Die für den Vollzug dieser Verordnung zuständige Behörde ist das für das Veterinärwesen zuständige Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes als untere Tierschutzbehörde.
§ 10 KatSchV SL
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