Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabis (Konsumcannabis Zuständigkeitsübertragungsverordnung - KCanGZustÜV) Vom 10. November 2025
Die Fachaufsichtsbehörde über das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz ist, soweit dieses Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 1 wahrnimmt, das für den Verbraucherschutz zuständige Ministerium.
§ 2 KCanGZustÜV
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