§ 2 KugÖVVerordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
Diese Verordnung tritt am 30. September 2022 in Kraft.
§ 2 C5GleichwVVerordnung über gleichwertige Sicherheitsnachweise zum C5-Standard für Cloud-Computing-Dienste im Gesundheitswesen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft.
§ 3 4. KugBeVVierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 13 Abs. 1 KraftfahrAöAufArbb2V SLZweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Kraftfahrzeuggewerbe Vom 6. Oktober 2025
Diese Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft.