§ 3 4. KugBeVVierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 2 3. KugBeVDritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 3. KugBeV)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
§ 4 KCanGZustÜVVerordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabis (Konsumcannabis Zuständigkeitsübertragungsverordnung - KCanGZustÜV) Vom 10. November 2025
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
§ 2 KrWoFGVVerordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24. Februar 2022 in Kraft.
§ 14 KfzHVVerordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1987 in Kraft.