§ 173 Abs. 3 TKGTelekommunikationsgesetz
Die Bundesnetzagentur darf Daten aus den Kundendateien nur abrufen, soweit die Kenntnis der Daten erforderlich ist Die ersuchende Stelle prüft unverzüglich,…
§ 29 Abs. 2 ARegVVerordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
Die Bundesnetzagentur übermittelt die von ihr nach § 27 Abs. 1 und 2 erhobenen und die ihr nach Absatz 1 übermittelten Daten auf Ersuchen den…
§ 203 Abs. 6 TKGTelekommunikationsgesetz
Die Bundesnetzagentur ordnet die Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 durch Verfügung an. Die zentrale Informationsstelle des Bundes fordert die Informationen…
§ 44 KapResVVerordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve
Die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber haben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf sein Verlangen jederzeit Auskunft über…
§ 13 Abs. 5 MaStRVVerordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten
Die Netzbetreiber übermitteln der Bundesnetzagentur auf Anforderung bei ihnen vorhandene Stammdaten zu Marktakteuren, Einheiten, EEG- und KWK-Anlagen, auch wenn…