Gesetz Nr. 1814 über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ im Jahr 2013 (KELFG 2013) Vom 18. September 2013*
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Es gilt für Bewilligungen von Mitteln des Jahres 2013. Die Bewilligung von Mitteln der Folgejahre wird gesondert geregelt.
§ 9 KELFG 2013
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