§ 1 KEPFachAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.
§ 1 SpedKfmAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung wird staatlich anerkannt.
Anlage 2 Abs. 1 Nr. 1.1 KEPKfmAusbV(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen - Zeitliche Gliederung -
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,