§ 2 SchKfmAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 FKrFBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ImmobKfmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 MedienKfmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print/zur Medienkauffrau Digital und Print
Die Ausbildung dauert drei Jahre.