§ 4 KFBauMechAusbV
Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung:
Karosserieinstandhaltungstechnik,
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik oder
Caravan- und Reisemobiltechnik sowie
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Bedienen von Fahrzeugen und Systemen sowie Einsetzen von Arbeitsmitteln,
Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen,
Messen und Prüfen von Systemen,
Durchführen von Instandhaltungsarbeiten,
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Bauteilen,
Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen,
Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen sowie
Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik sind:
Beurteilen von Schadensumfängen,
Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken,
Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen,
Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen sowie
Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sind:
Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Bauteilen, Baugruppen und Fahrgestellen,
Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten,
Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie von Baugruppen,
Beurteilen von Schadensumfängen und
Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 4 genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln: Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt.
Karosseriebau oder
Fahrzeugbau.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik sind:
Beurteilen von Schäden, Fehlern und Störungen,
Prüfen und Instandhalten von Karosserien, Bauteilen, Baugruppen, Aufbauten, Anbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken,
Herstellen, Prüfen, Einstellen und Instandhalten von vernetzten Systemen,
Konzipieren, Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Bauteilen, Baugruppen und Fahrzeuginterieur sowie
Herstellen, Aufbereiten, Pflegen und Konservieren von Oberflächen.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
betriebliche und technische Kommunikation sowie
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.