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Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Arbeitsmittel und Messgeräte auszuwählen, Messungen und Beurteilungen durchzuführen, Daten zu recherchieren,
Schaltpläne sowie Zeichnungen und technische Unterlagen anzuwenden,
Fertigungsabläufe umzusetzen sowie Sicherheits- und Schutzeinrichtungen einzusetzen,
manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitungsverfahren sowie Füge- und Umformtechniken anzuwenden,
sowohl elektrische als auch elektronische Bauteile nach Schalt- und Funktionsplänen zu verbinden und eine Funktionsprüfung durchzuführen,
ein Prüf- und Messprotokoll anzufertigen sowie
fachbezogene Probleme und deren Lösungen darzustellen sowie seine Vorgehensweise zu begründen.
Der Prüfling hat ein Prüfungsprodukt herzustellen, das aus mehreren Teilprodukten bestehen kann und einem Kundenauftrag entspricht. Nach der Herstellung des Prüfungsprodukts wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über das Prüfungsprodukt geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 375 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Arbeitsaufträge zu prüfen und Arbeitsabläufe zu planen,
im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
technische Unterlagen anzuwenden, Zeichnungen anzufertigen und Berechnungen durchzuführen,
Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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