§ 7 Abs. 4 KfzMechaAusbV 2013Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Für den Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
§ 7 BergtechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 4 Abs. 2 LandBauMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
§ 8 FeinOAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin
Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 19 Nr. 1 KFBauMechAusbVPrüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
Kundenauftrag,