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Der praktische Teil der Prüfung ist als bestanden oder als nicht bestanden zu bewerten.
| sehr gut | (1) = eine besonders hervorragende Leistung; |
| gut | (2) = eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung; |
| befriedigend | (3) = eine über dem Durchschnitt liegende Leistung; |
| ausreichend | (4) = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; |
| mangelhaft | (5) = eine Leistung mit erheblichen Mängeln; |
| ungenügend | (6) = eine völlig unbrauchbare Leistung. |
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.