Art 5 KfzAbkGBRG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.