§ 68 Abs. 1 KGSGErstattungsanspruch des ersuchenden Mitglied- oder Vertragsstaates
Der ersuchende Mitgliedstaat oder Vertragsstaat kann von den Personen, die Kulturgut unrechtmäßig verbracht haben oder die die unrechtmäßige Verbringung von…
§ 65 Abs. 1 KGSGKosten der Rückgabe und Erhaltungsmaßnahmen
Die Kosten, die sich aufgrund der Rückgabe ergeben, gehen zu Lasten des ersuchenden Mitgliedstaates oder Vertragsstaates.
§ 67 Abs. 2 KGSGHöhe der Entschädigung
Bleibt das Kulturgut auch nach der Rückgabe Eigentum des Eigenbesitzers, so hat der ersuchende Mitgliedstaat oder Vertragsstaat dem Rückgabeschuldner abweichend…
§ 64 KGSGKosten der behördlichen Sicherstellung
Hat die zuständige Behörde das Kulturgut, über dessen Rückgabe das Gericht zu entscheiden hat, nach § 33 sichergestellt, so ist in der gerichtlichen…
Art. 11 32014L0060Die Ausgaben, die sich aus dem Vollzug der Entscheidung ergeben, mit der die Rückgabe des Kulturgutes angeordnet wird, gehen zu Lasten des ersuchenden…