§ 54 Abs. 1 KGSGAnzuwendendes Zivilrecht
Wer Eigentümer des Kulturgutes ist, das nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates oder Vertragsstaates…
§ 49 Abs. 2 KGSGÖffentlich-rechtliche Rückgabeansprüche
Rückgabeschuldner ist der Eigenbesitzer, hilfsweise der Fremdbesitzer.
§ 1 Nr. 5 KGSGAnwendungsbereich
die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
§ 52 Abs. 1 Nr. 2 KGSGRückgabeanspruch eines Vertragsstaates
aus dessen Hoheitsgebiet nach dem 26. April 2007 unter Verstoß gegen dortige Rechtsvorschriften verbracht worden ist,
Art. 9 32014L0060Vorbehaltlich der Artikel 8 und 14 wird die Rückgabe des Kulturgutes von dem zuständigen Gericht angeordnet, wenn erwiesen ist, dass es sich dabei um ein…