Erwägungsgrund 11 32014L0060
Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf der Verwaltungsebene sollte verstärkt werden, um eine wirksamere und einheitlichere Anwendung dieser Richtlinie zu fördern. Daher sollten die zentralen Stellen ersucht werden, wirksam untereinander zusammenzuarbeiten und Informationen über unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter auszutauschen und hierzu das Binnenmarktinformationssystem („IMI“) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zu nutzen. Im Hinblick auf eine bessere Umsetzung dieser Richtlinie sollte ein spezifisches Modul des IMI-Systems für Kulturgüter entwickelt werden. Es ist wünschenswert, dass auch die übrigen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sich gegebenenfalls dieses Systems bedienen.