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Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Vorschriften am 1. Januar 1985 in Kraft.
Die Übergangsregelungen des Artikels 1 Nr. 27 (§ 29 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) bleiben unberührt.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 11 am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden vierten Monats in Kraft. Gleichzeitig treten außer…
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die Pauschalförderungsverordnung vom 15. Juli 1998…
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2002 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.