KiGAbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 KiGAbVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes § 5Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. § 3 Absatz 5 tritt am 25. Mai 2018 außer Kraft. § 5