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Die in dieser Verordnung genannten Datenmeldungen erfolgen elektronisch über einen gesicherten Internetzugang. Alternativ kann die Datenübermittlung per Telefax erfolgen.
Zur Übermittlung über einen gesicherten Internetzugang stellt das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales den Meldenden eine einheitliche Software mit Zugangssicherung zur Verfügung. Sie wird auf Kosten des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales vor Ort installiert und betreut.