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Das Zentrum für Kindervorsorge ist eine öffentlich-rechtliche Stelle. Die Fachaufsicht nimmt das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales wahr. Die Dienstaufsicht erfolgt durch die Leitung der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes.
Die Räumlichkeiten des Zentrums für Kindervorsorge sind gesondert vom Klinikbetrieb auszuweisen.
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten sowie der Zugang zur Software und sonstigen Verwaltung der Personendaten ist nur von der Klinikleitung namentlich zu benennenden berechtigten Personen gestattet. Die technischen Zugangssicherungen sind durch entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten und regelmäßig zu überprüfen.