§ 4 Abs. 1 GaFGGesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
Der Bund stellt dem Sondervermögen die folgenden Beträge zur Verfügung:
§ 4 KBFGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
Der Bund stellt dem Sondervermögen im Jahr 2007 einen einmaligen Betrag in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung.
§ 6 Abs. 1 SoVermKonjG SLGesetz über das Sondervermögen „Konjunkturfonds Saar“ Vom 1. April 2009*
Das Sondervermögen finanziert sich aus Mitteln in Höhe von 128,6 Mio. Euro aus dem Bundessondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“.
§ 4 Abs. 1 SVZukIG SL 2011Gesetz über das Sondervermögen „Zukunftsinitiative III - MWW-Hochschulfonds“ Vom 8. Dezember 2010
Das Sondervermögen finanziert sich nach Maßgabe des Landeshaushalts durch eine einmalige Zuführung aus dem Landeshaushalt im Wirtschaftsjahr 2010 in…
§ 2 Nr. – ITFGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,