Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sondervermögen finanziert sich aus Mitteln in Höhe von 128,6 Mio. Euro aus dem Bundessondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“.
Das Sondervermögen wird darüber hinaus ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben Kredite bis zur Höhe von 91,7 Mio. Euro aufzunehmen. Die Aufnahme der Kredite des Sondervermögens erfolgt durch das Ministerium der Finanzen. Auf die Kreditermächtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen.
Die notwendigen Mittel zur Leistung des Schuldendienstes werden dem Sondervermögen aus dem Landeshaushalt zugeführt.