Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sondervermögen finanziert sich nach Maßgabe des Landeshaushalts durch eine einmalige Zuführung aus dem Landeshaushalt im Wirtschaftsjahr 2010 in Größenordnung von 34,4 Mio. Euro, die festverzinslich mit 2,0 % p.a. angelegt werden.
Die Anlage und die aus der Anlage fließenden Erträge sind im Rahmen der Zweckbestimmung des § 2 zu verwenden. Die Mittel werden in jeweils 3 jahresbezogenen Tranchen bis zu 10,0 Mio. Euro an die Universität des Saarlandes und bis zu 1,8 Mio. Euro an die Hochschule für Technik und Wirtschaft vergeben und geleistet. Über die Verwendung entscheidet das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft.