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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten a) die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Dezember 1962 (GV. NRW. 1963 S. 52), b) die zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juli 1964 (GV. NRW. S. 289), c) die dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 1968 (GV. NRW. S. 339), d) die vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juli 2001 (GV. NRW. S. 558) und e) die fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 2004 (GV. NRW. S. 122) außer Kraft und werden mit Ablauf des 31. Dezember 2008 aufgehoben. Die Verordnung wird erlassen a) von dem Ministerpräsidenten und dem Finanzministerium gemeinsam aufgrund des § 18 Abs. 1 des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1975 (GV. NRW. S. 438), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. März 2001 (GV. NRW. S. 103) b) und vom Finanzministerium aufgrund des § 18 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes soweit gesetzlich vorgeschrieben, im Benehmen mit - den Diözesen der Katholischen Kirche, - den Evangelischen Landeskirchen im Land Nordrhein-Westfalen, - dem Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, - den Landesverbänden der jüdischen Kultusgemeinden von Nordrhein und Westfalen sowie der Synagogengemeinde Köln. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Finanzminister Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt für Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2011 entstanden sind. Der Finanzminister des Landes…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeindehaushaltsverordnung NRW vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Zusatz: Übergangsregelungen zu den Artikeln 8,…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis: (Artikel 2 der Elften Verordnung zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.