Gesetz Nr. 1062 über die Zustimmung zu dem Vertrag zwischen dem Saarland und den Bistümern Speyer und Trier über Fragen der Rechtsstellung der Bistümer Speyer und Trier und ihrer Vermögensverwaltung Vom 29. Juni 1977
(1)
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 3 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft;[1] § 3 tritt mit In-Kraft-Treten des Vertrages in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem der Vertrag und das Schlussprotokoll gemäß Artikel 12 des Vertrages in Kraft treten, wird durch den Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. [2]
§ 4 KiVermVwVtrG SL
§ 4 KiVermVwVtrG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen