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Der Prüfling soll nachweisen, dass er Mitarbeiter eines Klauenpflegebetriebes unter Anwendung berufs- und arbeitspädagogischer Grundsätze einarbeiten, anleiten und weiterbilden sowie Konflikte lösen kann.
Der Prüfling soll eine Unterweisungsaufgabe durchführen. Die Unterweisungsaufgabe umfasst die Durchführung einer Unterweisung von Mitarbeitern und ein darauf bezogenes Fachgespräch. Gegenstand und Inhalt der Unterweisung sind vom Prüfling in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählen. Die Unterweisung ist schriftlich zu planen und praktisch durchzuführen. Die Gestaltung und Durchführung der Unterweisung sind im Fachgespräch zu erläutern. Außerdem erstreckt sich das Fachgespräch auch auf die Inhalte des Absatzes 2. Für die Planung der Unterweisung steht ein Zeitraum von sieben Tagen zur Verfügung. Für die Durchführung der Unterweisung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Das Fachgespräch soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Organisieren der Arbeit unter Anwendung von Maßnahmen des Tierschutzes und der Qualitätssicherung,
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Befähigung, klauenpflegerische Arbeiten in Betrieben der Tierproduktion unter Beachtung der Ansprüche des Tieres…
Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.
Qualitätssicherung und Dokumentation,
Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe Fragestellungen aus den in Absatz 1 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.