§ 3 KlauenPflPrV
Gliederung der Prüfung
(1)
Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile:
1.
Tiergesundheit und Tierschutz,
2.
Funktionelle Klauenpflege,
3.
Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde.
(2)
Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.