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Die drei Prüfungsteile sind gesondert zu bewerten.
| 1. | Prüfungsteil Tiergesundheit und Tierschutz | 25 Prozent, |
| 2. | Prüfungsteil Funktionelle Klauenpflege | 60 Prozent, |
| 3. | Prüfungsteil Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde | 15 Prozent. |
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem Prüfungsteil mindestens die Note „ausreichend“ erzielt hat.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung nach § 4 Absatz 2 und die Prüfung nach § 6 Absatz 3 bei mangelhaften Leistungen jeweils durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses sind jeweils das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.