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Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für die Dauer von vier Jahren unkündbar. Nach Ablauf dieser Zeit kann es mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils zum Ende des Haushaltsjahres von jedem Land gekündigt werden. Die Kündigung durch ein Land bewirkt, dass das Abkommen mit Wirkung für alle Länder außer Kraft tritt.
Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber den anderen Ländern.