Abkommen über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vom 20. Juni 1959[1]
Dieses Abkommen tritt am 1. April 1960 in Kraft. Die von den Ländern ausgefertigten Urkunden dieses Abkommens werden bei der Senatskanzlei des Landes Berlin bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt. Kiel, den 20. Juni 1959
§ 8 KMKSekAbk SL
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