§ 4 Abs. 3 SN-16043Gesetz zur Finanzierung der Unterbringung und Betreuung von Ausländern in den Jahren 2015 und 2016 im Freistaat Sachsen
Für die Verwendungsnachweisführung über die Zuweisungen nach § 1 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 findet § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der…
§ 5 SN-10698Sächsische Kulturraumverordnung
Für die Zuweisungen nach dieser Verordnung ist als Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung der festgestellte Jahresabschluss nach § 88 der Sächsischen…
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 SächsKomPauschVOSächsische Kommunalpauschalenverordnung
acht Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gegenüber der Bewilligungsstelle die zweckentsprechende Verwendung der Zuweisung nachzuweisen und
§ 5 Abs. 3 KELFG 2014Gesetz Nr. 1837 über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ im Jahr 2014 (KELFG 2014) Vom 14. Oktober 2014
Die zweckentsprechende Verwendung und Verbuchung sind dem Landesverwaltungsamt, Kommunalaufsichtsbehörde, spätestens bis 31. März des Jahres 2016 nachzuweisen.