§ 63 Abs. 1 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Gemeinden, die Landkreise, die Verwaltungsverbände und die Zweckverbände mit einer Wirtschaftsführung nach den…
§ 1 SN-12143Sächsische Kommunalprüfungsverordnung
Diese Verordnung gilt für die Prüfung der Gemeinden, ihrer Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen, deren Haushaltswirtschaft sich nach den Bestimmungen des…
§ 1 Abs. 2 SächsEigBVOSächsische Eigenbetriebsverordnung
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten entsprechend für die Eigenbetriebe von Landkreisen, Verwaltungsverbänden und Zweckverbänden.