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Das Konzept
orientiert sich am jeweils gültigen Zuwanderungs- und Integrationskonzept des Freistaats Sachsen,
entwickelt die organisatorischen Grundlagen und Strukturen, insbesondere die Vernetzung, Zusammenarbeit und Beteiligung von Aufnahmegesellschaft, Vereinen, Verbänden, Bündnissen, ehrenamtlich Tätigen, Interessierten, freien und privaten Trägern der Integrationsarbeit, Akteurinnen und Akteuren aus Verwaltung, Politik und Sozialräumen mit hohem Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund,
legt Strategien zur Umsetzung des Grundsatzes des Forderns und Förderns fest und
soll regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben werden.
Das kommunale Integrationskonzept ist dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung und nach jeweiliger Aktualisierung vorzulegen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.