§ 12 Abs. 2 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Ziel des kommunalen Integrationsmanagements ist die Zusammenarbeit aller vor Ort mit den Aufgaben der Integration befassten Akteure, insbesondere der Ämter und…
§ 9 Abs. 1 TIntG NRWGesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen
Das Land fördert auf Basis des nordrhein-westfälischen Zuwendungsrechts zur strukturellen Stärkung und Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung das…
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
das kommunale Integrationsmanagement (§ 12),
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KomIntAVO SNZuweisung für die kommunale Integrationsarbeit
das kommunale Integrationsmanagement,
§ 14 Nr. 3 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
das Fallmanagement zur Unterstützung der Steuerung von individuellen Integrationsprozessen,