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Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:
Abschreibungen
Aufwand, der durch die Wertminderung bei langfristig genutzten Vermögensgegenständen verursacht wird
Aktiva
Summe der Vermögensgegenstände in der Vermögensrechnung, die die Mittelverwendung abbilden
aktivierte Eigenleistungen
monetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung
Aufwendungen
in Geld bewerteter Werteverzehr durch Verbrauch oder Abnutzung von Gütern und Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr
außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind
Auszahlungen
Abfluss von Bar- und Buchgeld sowie aufgerechnete Verbindlichkeiten
Baumaßnahmen
Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient
Bestandsveränderungen
Berücksichtigung des Wertes von Mehr- oder Mindererträgen in der Ergebnisrechnung, wenn Herstellungs- und Absatzmenge bei Eigenerzeugnissen am Jahresabschluss nicht übereinstimmen
Budget
vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Sachziele zugewiesen wird
durchlaufende Finanzmittel
Beträge, die für einen Dritten lediglich zahlungsmäßig vereinnahmt und verausgabt werden
Eigenkapital
Differenz zwischen Aktiva (Vermögen) und den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Vermögensrechnung
Einzahlungen
Zufluss von Bar- und Buchgeld sowie aufgerechnete Forderungen
Erlass
Verzicht auf einen Anspruch
Erträge
in Geld bewertete Wertzuwächse für Güter und Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr
Haftungsverhältnisse