UnfKBefÄOGV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 UnfKBefÄOGV SLInkrafttretenVerordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei der Unfallkasse Saarland Vom 26. Mai 2015 § 3Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 3